AGB – Verkauf (KFZ)

Diese Bedingungen gelten für den Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen durch die Auto Prammer GmbH (nachfolgend „Verkäufer“). Sie ergänzen die allgemeinen rechtlichen Vorgaben und gehen abweichenden Einkaufsbedingungen des Käufers vor, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

Geltungsbereich, Vertragsabschluss und Unterlagen

Angebote und Annahme

Angebote des Verkäufers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Übergabe/Herausgabe des Fahrzeugs zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Fahrzeugunterlagen

Dem Käufer werden bei vollständiger Zahlung die jeweils gehörigen Fahrzeugunterlagen (z. B. Zulassungsbescheinigung, Serviceheft soweit vorhanden, Schlüssel) ausgehändigt.

Fahrzeugzustand, Beschreibung und Übergabe

Zustand, Besichtigung und Probefahrt

Gebrauchtfahrzeuge werden – sofern nicht ausdrücklich zugesichert – in dem Zustand verkauft, in dem sie sich bei Besichtigung/Probefahrt befinden. Der Käufer hatte Gelegenheit, das Fahrzeug vor Vertragsschluss zu prüfen. Angaben zu Kilometerstand, Vorbesitzern, Unfällen und Ausstattungen beruhen auf vorhandenen Informationen und sind – sofern nicht ausdrücklich zugesichert – keine Beschaffenheitsgarantie.

Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer oder den Transporteur auf den Käufer über.

Gewährleistung, Reklamationsabwicklung und Zustandsklassen

Händlergewährleistung (Gebrauchtfahrzeuge)

Für Gebrauchtfahrzeuge gilt – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten – eine gesetzliche Gewährleistung von 1 Jahr ab Übergabe, sofern mit Verbrauchern wirksam vereinbart. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen, soweit der Verschleiß dem üblichen Gebrauch entspricht.

Verfahren bei Reklamationen

Reklamationen/Gewährleistungsforderungen sind schriftlich einzubringen. Die Nacherfüllung/Reparatur erfolgt ausschließlich durch die Auto Prammer GmbH oder deren freigegebene Partnerwerkstätten. Der Käufer hat das Fahrzeug auf eigene Kosten zuzustellen. Die gesetzlichen Rechte des Käufers bleiben unberührt; weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Zustandskategorie „Klasse 5“

Bei Fahrzeugen, die in die Zustandskategorie Klasse 5 fallen, wird keine Gewährleistung geboten. Die Einstufung wird im Kaufvertrag ausgewiesen.

Eigentumsvorbehalt, Abholung und Standkosten

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt das Fahrzeug inklusive Papiere im Eigentum des Verkäufers. Verfügungen über das Fahrzeug vor Eigentumsübergang sind unzulässig.

Abholung und Standkosten

Wird das Fahrzeug nicht binnen 10 Tagen nach Bereitstellungsanzeige abgeholt, werden 25 EUR pro Kalendertag als Standkosten verrechnet. Für Schäden, die während der Standzeit auf dem Parkplatz der Auto Prammer GmbH entstehen, wird keine Haftung übernommen; dies gilt nicht für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.

Abholung außerhalb der Öffnungszeiten

Erfolgt eine Abholung außerhalb der regulären Öffnungszeiten nach Vereinbarung, trägt der Käufer die Verantwortung für rechtzeitige Übernahme. Bei Verspätung besteht kein Anspruch auf sofortige Übergabe; ein neuer Termin ist zu vereinbaren, etwaige Mehrkosten trägt der Käufer.

Preise, Zahlung und Verzug

Fälligkeit des Kaufpreises

Der gesamte Kaufpreis ist binnen 7 Tagen ab Vertragsabschluss/bereitstellungsanzeige fällig, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

Zahlungsverzug und Nebenkosten

Im Falle des Zahlungsverzugs gelten Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Hauptrefinanzierungszinssatz der EZB. Der Käufer verpflichtet sich zur Bezahlung aller zweckentsprechenden Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten.

Aufrechnung und Zurückbehaltung

Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Verkäufers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur hinsichtlich Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.

Geldwäscheprävention für KFZ-Verkauf

Gesetzliche Grundlage

Der Verkäufer (Auftragnehmer) unterliegt im Rahmen des Fahrzeughandels den Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß §§ 365m ff. GewO, dem FM-GwG sowie den einschlägigen behördlichen Vorgaben.

Identitätsfeststellung und Sorgfaltspflichten

(1) Der Käufer (Auftraggeber) nimmt zur Kenntnis, dass der Verkäufer bei bestimmten Transaktionen – insbesondere bei Barzahlungen ab EUR 10.000 oder bei Verdachtsmomenten – folgende Maßnahmen durchführt:

  • Feststellung und Überprüfung der Identität mittels amtlichem Lichtbildausweis,
  • Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten (z. B. bei Firmenkunden),
  • Einholung von Angaben zum Zweck und zur Herkunft der eingesetzten Mittel (sofern gesetzlich erforderlich),
  • Dokumentation und Aufbewahrung der erhobenen Daten.

(2) Der Käufer verpflichtet sich, die hierfür notwendigen Unterlagen und Auskünfte vollständig, richtig und unverzüglich bereitzustellen.

Barzahlungen und Zahlungsmodalitäten

(1) Barzahlungen ab einem Gesamtbetrag von EUR 10.000 (inkl. Anzahlung) werden nur nach erfolgreicher Identitätsprüfung entgegengenommen.
(2) Bei begründetem Verdacht auf Geldwäsche oder bei Weigerung, erforderliche Informationen bereitzustellen, ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung abzulehnen oder auf bargeldlose Zahlungsarten zu bestehen.

Ablehnung oder Abbruch des Geschäfts

Bestehen Zweifel an der Identität oder der Herkunft der eingesetzten Mittel oder verweigert der Käufer die notwendigen Auskünfte, ist der Verkäufer berechtigt, das Kaufgeschäft nicht abzuschließen oder vom Vertrag zurückzutreten, bereits erhaltene Gelder bis zur Klärung zurückzubehalten und gegebenenfalls eine Meldung an die Geldwäschemeldestelle des Bundeskriminalamts zu erstatten (§ 16 FM-GwG).

Verarbeitung und Aufbewahrung von Daten

Im Zuge der geldwäscherechtlichen Pflichten erhobene personenbezogene Daten und Kopien von Identitätsnachweisen werden verarbeitet und gemäß gesetzlichen Vorgaben mindestens fünf Jahre aufbewahrt und nur bei gesetzlicher Verpflichtung an Behörden übermittelt.

Rücktritt, Nichtabnahme und pauschalierter Schadenersatz

Nichtabnahme durch den Käufer

Nimmt der Käufer das Fahrzeug trotz Fälligkeit und Aufforderung nicht ab, kann der Verkäufer nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und pauschalierten Schadenersatz von 10 % des Kaufpreises verlangen, sofern kein höherer oder geringerer Schaden nachgewiesen wird. Standkosten bleiben unberührt.

Rücktrittsrechte des Verkäufers

Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer fällige Zahlungen nicht leistet, erforderliche Mitwirkungen verweigert, unrichtige Angaben zu Bonität/Sicherheiten macht oder höhere Gewalt/Unmöglichkeit die Leistungserbringung dauerhaft verhindert.

Haftung und Haftungsbegrenzung

Allgemeine Haftung

Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Zwingende gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

Zubehör und Drittleistungen

Für vom Käufer beigestellte Teile, Zubehör oder Drittleistungen übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung und Haftung, sofern nicht gesetzlich zwingend.

Datenschutz

Verarbeitung im Verkaufsprozess

Personenbezogene Daten werden zum Zweck der Vertragsanbahnung, -durchführung und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Details enthält die Datenschutzerklärung.
Dies umfasst auch gesetzliche Pflichten zur Geldwäscheprävention (FM-GwG u. a.) einschließlich der Aufbewahrung einschlägiger Unterlagen für mindestens fünf Jahre.

Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit zulässig, ist Gerichtsstand Linz. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Teilunwirksamkeit, Schriftform

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.