AGB – Probefahrten
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Probefahrten mit Fahrzeugen der Auto Prammer GmbH (nachfolgend „Auto Prammer“ oder „Vermieter“). Sie dienen dem Schutz beider Parteien und regeln Rechte und Pflichten während der Fahrzeugnutzung. Mit Unterzeichnung des Probefahrtformulars erkennt der Fahrer diese Bedingungen an.
Voraussetzungen für die Durchführung einer Probefahrt
Führerscheinpflicht
Der Fahrer muss im Besitz einer in Österreich gültigen Fahrerlaubnis sein, die für die Fahrzeugklasse gilt. Vor Fahrtantritt ist der gültige Führerschein im Original vorzulegen. Ohne Nachweis ist eine Probefahrt nicht gestattet.
Identitätsnachweis
Der Fahrer ist verpflichtet, vor Beginn der Probefahrt einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen und diesen während der Fahrt im Büro von Auto Prammer zu hinterlegen. Der Ausweis wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs zurückgegeben.
Mindestalter und Begleitpflicht
Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein und über mindestens zwei Jahre Fahrpraxis verfügen. Auto Prammer behält sich vor, bei bestimmten Fahrzeugen eine Begleitung durch einen Mitarbeiter vorzuschreiben.
Ablauf, Dauer und Nutzung
Probefahrtformular
Vor Fahrtbeginn ist ein Probefahrtformular auszufüllen und zu unterzeichnen. Es enthält Fahrzeugdaten, Start- und Endkilometerstand, sowie Angaben zum Fahrer und etwaigen Begleitpersonen.
Fahrdauer und Rückgabe
Die Dauer der Probefahrt wird individuell festgelegt. Eine Überschreitung der vereinbarten Zeit ist nur nach Zustimmung von Auto Prammer erlaubt. Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Eine verspätete Rückgabe kann mit 25 EUR pro angefangener Stunde berechnet werden.
Nutzung und Fahrverhalten
Der Fahrer verpflichtet sich, das Fahrzeug mit der gebotenen Sorgfalt und unter Einhaltung aller Straßenverkehrsvorschriften zu führen. Das Fahrzeug darf ausschließlich im öffentlichen Straßenverkehr und nicht zu Wettfahrten, Geländefahrten oder illegalen Zwecken verwendet werden.
Versicherung, Haftung und Schäden
Versicherungsschutz
Das Fahrzeug ist während der Probefahrt haftpflicht- und kaskoversichert. Die
Versicherungsleistung ist je Schadensfall auf EUR 20.000 begrenzt. Es gilt ein
Selbstbehalt von EUR 1.500, der vom Fahrer zu tragen ist.
Schäden, die den Betrag von EUR 20.000 übersteigen, sowie Schäden infolge grober Fahrlässigkeit,
Vorsatz, Alkoholisierung, Drogenkonsum oder Verkehrsdelikten sind vom Fahrer zu ersetzen; in diesen Fällen
kann der Versicherungsschutz entfallen.
Verhalten im Schadensfall
Bei einem Unfall, Schaden oder Diebstahl ist Auto Prammer unverzüglich telefonisch zu informieren. Der Fahrer darf das Fahrzeug nicht eigenmächtig entfernen oder reparieren lassen. Die Polizei ist bei Personenschäden oder unklarer Sachlage sofort zu verständigen. Ein Unfallbericht ist auszufüllen.
Haftung des Fahrers
Der Fahrer haftet für:
- alle durch unsachgemäße Bedienung, Fahrfehler oder Verstöße verursachten Schäden,
- alle Nebenschäden (z. B. Abschleppkosten, Gutachter, Mietwagenkosten),
- Bußgelder, Verwaltungsstrafen und Gebühren infolge von Verkehrsverstößen,
- Schäden, die infolge einer unerlaubten Weitergabe des Fahrzeugs entstehen.
Haftung von Auto Prammer
Auto Prammer haftet ausschließlich für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, insbesondere bei unverschuldeten technischen Defekten oder Verkehrsereignissen, ist ausgeschlossen.
Rückgabe, Treibstoff und Reinigung
Fahrzeugzustand bei Rückgabe
Das Fahrzeug ist im gleichen Zustand wie bei Übernahme zurückzugeben. Verunreinigungen, Schäden oder fehlendes Zubehör werden dokumentiert und können dem Fahrer in Rechnung gestellt werden.
Tankregelung
Das Fahrzeug ist mit demselben Tankfüllstand zurückzugeben, mit dem es übernommen wurde. Fehlende Treibstoffmengen werden zum jeweils gültigen Tagespreis zzgl. 10 EUR Servicepauschale verrechnet.
Datenschutz
Verarbeitung personenbezogener Daten
Im Rahmen der Probefahrt werden personenbezogene Daten (Name, Adresse, Führerscheindaten, Ausweisnummer, Telefonnummer) zur Identifikation und Dokumentation erhoben. Diese Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben verarbeitet und nach Ablauf gesetzlicher Fristen gelöscht. Weitere Informationen siehe Datenschutzerklärung.
Dokumentationspflicht
Auto Prammer ist berechtigt, Kopien von Führerschein und Ausweis ausschließlich zum Zweck der Identitätsprüfung und Nachvollziehbarkeit der Probefahrt zu speichern. Diese werden sicher verwahrt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Schlussbestimmungen
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Linz, sofern der Fahrer Unternehmer ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung gilt durch eine wirtschaftlich sinnvolle Bestimmung ersetzt, die dem Zweck am nächsten kommt.