AGB – Ankauf (KFZ)

Diese Bedingungen regeln den Ankauf gebrauchter Kraftfahrzeuge (nachfolgend „Fahrzeug“ oder „Kfz“) durch die Auto Prammer GmbH, Schallersdorf 5, 4212 Neumarkt im Mühlkreis (nachfolgend „Käufer“ oder „Auto Prammer“). Abweichende Bedingungen des Verkäufers finden keine Anwendung, es sei denn, Auto Prammer hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Vertragsparteien und Rechtsgrundlagen

Vertragspartner ist die Auto Prammer GmbH als Käufer und der Fahrzeugverkäufer als natürliche oder juristische Person. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzrechte (insbesondere nach der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie) bleiben unberührt.

Zustandekommen des Vertrags

Angebote oder Preisbewertungen von Auto Prammer sind freibleibend. Ein Vertrag über den Ankauf kommt erst zustande, wenn Auto Prammer den Ankauf schriftlich oder elektronisch bestätigt oder den vereinbarten Kaufpreis ausbezahlt hat.

Pflichten des Verkäufers

Eigentum, Verfügungsberechtigung und Lastenfreiheit

Der Verkäufer garantiert, dass er alleiniger Eigentümer des Fahrzeugs ist und frei über dieses verfügen kann. Das Fahrzeug darf nicht mit Pfandrechten, Sicherungsübereignungen, Leasingverträgen oder sonstigen Rechten Dritter belastet sein. Der Verkäufer verpflichtet sich, Auto Prammer über bestehende Belastungen oder offene Finanzierungen vollständig zu informieren.

Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben

Der Verkäufer versichert, dass sämtliche Angaben zum Fahrzeug, insbesondere zu Kilometerstand, Baujahr, Unfallschäden, Wartung, Vorbesitzern und technischen Veränderungen, wahrheitsgemäß und vollständig sind. Eine Manipulation des Kilometerstands oder Verschweigen von Unfallschäden berechtigt Auto Prammer zur Anfechtung oder Rücktritt vom Vertrag sowie zur Geltendmachung von Schadenersatz.

Unterlagen und Zubehör

Der Verkäufer hat sämtliche zum Fahrzeug gehörenden Unterlagen und Zubehör (Fahrzeugschein, Typenschein, Zulassung, Serviceheft, CoC-Papiere, Schlüssel, Bordwerkzeug usw.) bei Übergabe vollständig zu übergeben. Fehlende Unterlagen können zum Einbehalt eines Teilbetrags führen, bis die vollständige Übergabe erfolgt.

Begutachtung, Probefahrt und Fahrzeugzustand

Technische Prüfung und Bewertung

Auto Prammer ist berechtigt, das Fahrzeug vor Ankauf eingehend technisch und optisch zu prüfen. Die Ankaufspreisbewertung erfolgt vorbehaltlich dieser Prüfung. Stellt sich bei Begutachtung ein von den Angaben des Verkäufers abweichender Zustand heraus, ist Auto Prammer berechtigt, den Preis anzupassen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Probefahrt und Risiken

Eine Probefahrt vor Ankauf erfolgt auf Risiko des Verkäufers, soweit Auto Prammer oder deren Mitarbeiter das Fahrzeug bewegen, um Zustand und Funktion zu prüfen. Schäden, die durch bereits bestehende technische Mängel verursacht werden, gehen nicht zu Lasten von Auto Prammer.

Übergabe und Zahlung

Eigentumsübergang

Das Eigentum am Fahrzeug geht erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises und Übergabe sämtlicher Unterlagen auf Auto Prammer über. Zahlungen erfolgen grundsätzlich per Banküberweisung oder in bar gegen Quittung.

Rücktrittsrecht bei Mängeln oder Rechtsmängeln

Stellt sich nach Ankauf heraus, dass das Fahrzeug mit Rechten Dritter belastet ist oder wesentliche Angaben (z. B. Kilometerstand, Unfallschäden) unrichtig waren, ist Auto Prammer zum Rücktritt berechtigt. Der Verkäufer hat in diesem Fall den Kaufpreis zurückzuerstatten und sämtliche Kosten der Rückabwicklung zu tragen.

Gewährleistung und Haftung des Verkäufers

Haftung für Sach- und Rechtsmängel

Der Verkäufer haftet für alle ihm bekannten oder erkennbaren Mängel sowie für Rechtsmängel (z. B. Pfandrechte), die den Weiterverkauf oder die Zulassung des Fahrzeugs beeinträchtigen. Eine Haftung für gewöhnliche Abnutzung besteht nicht, soweit diese dem Alter und Kilometerstand entspricht.

Arglist und Schadenersatz

Verschweigt der Verkäufer bekannte Mängel oder Unfälle arglistig oder gibt falsche Angaben ab, haftet er für sämtliche daraus entstehenden Schäden, einschließlich Wertminderung, Gutachterkosten, Verwaltungsgebühren und Transportkosten.

Haftungsausschluss nach Übergabe

Nach Abschluss des Ankaufvertrags und Zahlung übernimmt Auto Prammer keine Gewährleistung oder Haftung gegenüber dem Verkäufer. Nachträgliche Ansprüche des Verkäufers, insbesondere wegen vermeintlich zu niedrigem Ankaufspreis, sind ausgeschlossen.

Datenschutz und Speicherung

Datenverarbeitung

Personenbezogene Daten des Verkäufers werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Dokumentation und gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrung verarbeitet. Details zur Verarbeitung sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Linz, sofern der Verkäufer Unternehmer ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Schriftform und Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.